Zuzahlungen, die Sie über Ihre persönliche Zuzahlungsgrenze hinaus geleistet haben, können Sie sich auf Antrag erstatten lassen. Ihre persönliche Zuzahlungsgrenze können Sie ganz einfach mit dem Zuzahlungsrechner ermitteln.
Für die Erstattung bitten wir Sie, alle Belege und Quittungen zu sammeln.