Eine reicht einen Hundereuroschein in Richtung Kamera

Erstattung von Zuzahlungen

Leisten Sie nur so viel, wie Sie müssen

Zuzahlungen, die Sie über Ihre persönliche Zuzahlungsgrenze hinaus geleistet haben, können Sie sich auf Antrag erstatten lassen. Ihre persönliche Zuzahlungsgrenze können Sie ganz einfach mit dem Zuzahlungsrechner ermitteln.

Für die Erstattung bitten wir Sie, alle Belege und Quittungen zu sammeln.

Allgemeine Informationen

Welche Kosten können berücksichtigt werden?

  • Zuzahlungen zu Medikamenten
  • Zuzahlungen zu Heilmitteln (z. B. Krankengymnastik, Massagen usw.)
  • Zuzahlungen zu Hilfsmitteln (z. B. Rollator, Einlagen usw.)
  • Zuzahlungen zu Krankenhausaufenthalten bzw. Kuren (Kostenträger BAHN-BKK)
  • Zuzahlungen zu Häuslicher Krankenpflege
  • Zuzahlungen zu Haushaltshilfe
  • Zuzahlungen zu Fahrkosten
Bitte beachten Sie:Selbstbeteiligungen, die über die Vertragsleistungen hinausgehen, dürfen nicht berücksichtigt werden.
Dazu zählen z. B. Zahlungen für Arzneimittel oberhalb von Festbeträgen, ausgeschlossene Hilfsmittel, Privatbehandlungen, nicht genehmigte Fahrten zur ambulanten Behandlung. Dies gilt auch für die Aufwendungen für Zahnersatz.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Welche Angaben müssen die Quittungen enthalten?

  • Vor- und Zuname des Empfängers
  • Art der Leistung (z. B. Praxisgebühr oder Arzneimittel)
  • Zuzahlungsbetrag
  • Abgebende Stelle (z. B. Apotheke)
  • Datum der Abgabe

Sammelquittungen

Checkliste für die Antragsunterlagen

  • Antragsvordruck, vollständig ausgefüllt mit Bankverbindung und Unterschrift
  • Kopien Ihrer Einkommensnachweise:
    • Lohn-/Gehaltsabrechnungen mit Angabe der Sonderzahlungen
    • Rentenbescheid(e) (auch über Zusatzrente/n)
    • Bescheid der Bundesagentur für Arbeit
    • Bescheid des Sozialhilfeträgers oder der Kriegsopferfürsorge
    • Bescheid über bedarfsorientierte Grundsicherung
    • Angaben über Zinseinkünfte
    • Angaben über Mieteinnahmen
  • Originalbelege über die geleisteten gesetzlichen Zuzahlungen
  • Gegebenenfalls Bescheinigung einer chronischen Krankheit: Ist ein Versicherter chronisch krank, reduziert sich die Zuzahlungsgrenze auf 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen. Die chronische Krankheit muss seit mindestens einem Jahr bestehen und muss einmalig mit einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden. Ausnahmen sind DMP-Teilnehmer/innen oder Schwerpflegebedürftige mit einem Pflegegrad 3, die bei der BAHN-BKK versichert sind. Sie benötigen keine ärztliche Bescheinigung.

Vorauszahlung