Paar in Bandagen gewickelt Hand in Hand

Arznei- und Verbandmittel

Das Wichtigste auf einen Blick

Die BAHN-BKK übernimmt für Sie die Kosten für Arzneien und Verbandsmaterialien, die Ihnen von Ihrem Arzt verordnet werden. Sie leisten lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.

Für Arznei- und Verbandmittel sind das 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro, aber höchstens 10 Euro und nie mehr als den Preis des Mittels.

Ausnahmefälle

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente müssen Sie selbst zahlen. Ebenso Medikamente, die „vorwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung“ dienen, das sind insbesondere Arzneimittel,

  • die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion,
  • der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz,
  • zur Raucherentwöhnung,
  • zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits,
  • zur Regulierung des Körpergewichts oder
  • zur Verbesserung des Haarwuchses dienen.

Bei Versicherten bis zum 12. Lebensjahr sowie bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die BAHN-BKK für ärztlich verordnete, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel die Kosten.

Arzneimittel für Kinder und Jugendliche

Bei Versicherten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr übernimmt die BAHN-BKK zusätzlich für folgende verschreibungspflichtige und zugelassene Arzneimittel alle Kosten:

  • Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten
  • Mund- und Rachentherapeutika
  • Abführmittel
  • Arzneien gegen Reisekrankheiten.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Gut zu wissen...

Dies ist ein EXTRA der BAHN-BKK, das über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht.

Naturheilkundliche Medikamente

Die BAHN-BKK bezuschusst naturheilkundliche Medikamente, die von zugelassenen Ärzten verschrieben worden, mit bis zu 150 Euro im Kalenderjahr.

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