Für Krankentransporte zur ambulanten Behandlung kann die BAHN-BKK die Kosten übernehmen, wenn eine medizinische Notwendigkeit für eine medizinische Begleitperson vorliegt.
In Ausnahmefällen übernimmt die BAHN-BKK nach vorheriger Genehmigung die Kosten für Fahrten mit Taxi, Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn diese medizinisch notwendig sind.
Zu diesen Ausnahmefällen gehört, wenn ein Patient
- einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) besitzt
- Pflegegrad 3, 4 oder 5 hat bzw. wenn zum 31.12.2016 mindestens Pflegestufe 2 vorlag. Lag jedoch lediglich eine Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz vor, muss eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität nachgewiesen werden.
- an einer Grunderkrankung leidet, die eine langfristige Therapie erfordert und eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist
- eine ambulante Dialyse, onkologische Strahlentherapie bzw. onkologische Chemotherapie benötigt.
Auch hier beträgt Ihre Zuzahlung 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro.