Taxis in einer Reihe

Fahrkosten zur Behandlung

Medizinisch notwendige Fahrten ins Krankenhaus, Krankentransporte und Rettungsfahrten

Die Kosten von medizinisch notwendigen Fahrten im Taxi, Rettungs- oder Krankenwagen trägt die BAHN-BKK

  • für alle zwingend medizinisch notwendigen Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung und zurück sowie zur Entbindung
  • für Rettungsfahrten zum Krankenhaus, auch dann, wenn sich herausstellt, dass eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist.

Wie auch bei anderen Zuzahlungen beträgt Ihr Eigenanteil bei Fahrkosten 10 %, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro.

Sonderfall ambulante Behandlung

Für Krankentransporte zur ambulanten Behandlung kann die BAHN-BKK die Kosten übernehmen, wenn eine medizinische Notwendigkeit für eine medizinische Begleitperson vorliegt.

In Ausnahmefällen übernimmt die BAHN-BKK nach vorheriger Genehmigung die Kosten für Fahrten mit Taxi, Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn diese medizinisch notwendig sind.

Zu diesen Ausnahmefällen gehört, wenn ein Patient

  • einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) besitzt
  • Pflegegrad 3, 4 oder 5 hat bzw. wenn zum 31.12.2016 mindestens Pflegestufe 2 vorlag. Lag jedoch lediglich eine Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz vor, muss eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität nachgewiesen werden.
  • an einer Grunderkrankung leidet, die eine langfristige Therapie erfordert und eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist
  • eine ambulante Dialyse, onkologische Strahlentherapie bzw. onkologische Chemotherapie benötigt.

Auch hier beträgt Ihre Zuzahlung 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.