Die häusliche Krankenpflege besteht aus 3 Komponenten:
- der medizinischen Behandlungspflege,
- der Grundpflege und
- der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Sie erhalten alle drei Elemente der häuslichen Krankenpflege, wenn dies aus ärztlicher Sicht notwendig ist und damit ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird oder wenn Sie schwer erkrankt sind (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt wegen Fraktur beider Arme) und wenn keine Pflegebedürftigkeit ab Grad 2 vorliegt.
- Die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung erhalten Sie je Krankheitsfall bis zu vier Wochen lang.
- Die medizinische Behandlungspflege wird immer solange gewährt, wie sie zur Sicherung der ärztlichen Behandlung erforderlich ist.
Sie zahlen lediglich einen Eigenanteil von 10 % der Kosten je Kalendertag (für maximal 28 Tage je Kalenderjahr). Dazu kommen noch einmal 10 Euro für die Verordnung.