Junge Frau wirft Brief ein.

Das Kostenerstattungsverfahren

Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung ausführlich beraten

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, anstelle der Sachleistung (Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte (eGK)) das Prinzip der Kostenerstattung nach Inanspruchnahme einer Leistung durch die BAHN-BKK zu wählen.

Das wichtigste im Überblick

Alle Versicherten haben die Möglichkeit das Kostenerstattungsverfahren zu wählen, auch Familienversicherte. Grundsätzlich gilt für Sie die Abrechnung über die Krankenversichertenkarte (Sachleistungsprinzip).

Welche Wahlmöglichkeiten gibt es?

Sie können sich für die Kostenerstattung in allen einzelnen Leistungsbereichen wie z. B. der ambulanten ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung, für veranlasste Leistungen (z. B. vom Arzt verordnete Krankengymnastik) oder die stationäre Behandlung entscheiden.

Was passiert mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)?

Sollten Sie sich für das Kostenerstattungsverfahren in einem Bereich entscheiden, dürfen Sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für diesen Bereich nicht mehr verwenden. Sie weisen sich dann zukünftig als Privatpatient aus.
 
Beispiel: Sie haben sich für die Kostenerstattung bei zahnärztlicher Behandlung entschieden. Ab Beginn dieser Behandlung dürfen Sie die elektronische Gesundheitskarte nun beim Zahnarztbesuch nicht mehr verwenden. 

Wie lange sind Sie an Ihre Wahl gebunden?

Wenn Sie sich für die Kostenerstattung in einem Leistungsbereich entscheiden, sind Sie an Ihre Wahl mindestens drei Monate gebunden.

Was erstattet die BAHN-BKK?

Eine Kostenerstattung übernimmt die BAHN-BKK grundsätzlich nur für Vertragsleistungen. Nach vorheriger Zustimmung der BAHN-BKK können Sie auch Leistungserbringer in Anspruch nehmen, mit denen keine Vertragsbeziehungen bestehen. Hier benötigen wir von Ihnen im Einzelfall eine schriftliche Begründung sowie einen Qualifikationsnachweis des Leistungserbringers.

Wie viel erstattet die BAHN-BKK?

Sie erhalten den Betrag, den der Vertragsarzt für eine Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte der BAHN-BKK bekommen würde, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.

Außerdem ist die BAHN-BKK bei der Kostenerstattung (auch bei Arzneimitteln) gesetzlich verpflichtet, einen Abschlag für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung zu erheben: Es werden 3 % je Einzelrechnung vom Erstattungsbetrag abgezogen.

Wie funktioniert die Kostenerstattung?

Sie erhalten vom Leistungserbringer eine Rechnung, die Sie direkt bezahlen. Senden Sie uns bitte diese Originalrechnung mit einem formlosen schriftlichen Antrag auf Kostenerstattung zu. Rechnungsdurchschriften oder Kopien behalten Sie für Ihre Unterlagen oder für die Vorlage bei Zusatzversicherungen, Beihilfestellen usw.

Müssen Sie vor einem Arztbesuch einen Antrag bei der BAHN-BKK stellen?

Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, dass Sie eine Leistung vorher beantragen. Es gibt jedoch auch Leistungen, wie zum Beispiel Zahnersatz oder eine kieferorthopädische Behandlung, bei denen wir Ihnen eine vorherige Rücksprache empfehlen.
 
Ebenso sollten Sie sich vor dem Kauf eines Hilfsmittels (z. B. Rollstuhl) an uns wenden, da wir den Markt genau kennen und Ihnen das gewünschte Hilfsmittel zum günstigsten Preis beschaffen können. Ihr Vorteil: hohe Qualität und geringere Zuzahlungen für Sie.

Wichtig zu wissen zur Privatbehandlung

Bevor Sie sich für ein Kostenerstattungsverfahren entscheiden, möchten wir Sie noch auf Folgendes hinweisen:

  • Im Gegensatz zur vertragsärztlichen Abrechnung über die Krankenversichertenkarte kann ein privat behandelnder Arzt ein Mehrfaches des einfachen Gebührensatzes berechnen. Berechnet ein Arzt Leistungen, die außerhalb der medizinisch notwendigen Behandlung und damit nicht im üblichen Rahmen liegen, darf sich die BAHN-BKK laut Gesetz nicht an den Kosten beteiligen.
  • Die privaten Behandlungskosten variieren stark. In der Regel verbleibt Ihnen eine erhebliche Eigenbelastung, die bei schweren Krankheitsfällen zu einer finanziellen Überforderung führen.

Wenn Sie sich für die Kostenerstattung entschieden haben:
Sie sollten vor Beginn einer Untersuchung immer die BAHN-BKK darüber informieren, dass Sie für einen oder mehrere Leistungsbereiche die Kostenerstattung wählen möchten. Wir beraten Sie dazu dann auch gerne ausführlich!

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Dies ist ein EXTRA der BAHN-BKK, das über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht.

Krankenzusatzversicherungen der DEVK

Es kommt häufig vor, dass die Ihnen in Rechnung gestellten Kosten erheblich über dem Betrag liegen, den wir Ihnen erstatten dürfen! Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung.

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