Bevor Sie sich für ein Kostenerstattungsverfahren entscheiden, möchten wir Sie noch auf Folgendes hinweisen:
- Im Gegensatz zur vertragsärztlichen Abrechnung über die Krankenversichertenkarte kann ein privat behandelnder Arzt ein Mehrfaches des einfachen Gebührensatzes berechnen. Berechnet ein Arzt Leistungen, die außerhalb der medizinisch notwendigen Behandlung und damit nicht im üblichen Rahmen liegen, darf sich die BAHN-BKK laut Gesetz nicht an den Kosten beteiligen.
- Die privaten Behandlungskosten variieren stark. In der Regel verbleibt Ihnen eine erhebliche Eigenbelastung, die bei schweren Krankheitsfällen zu einer finanziellen Überforderung führen.
Wenn Sie sich für die Kostenerstattung entschieden haben:
Sie sollten vor Beginn einer Untersuchung immer die BAHN-BKK darüber informieren, dass Sie für einen oder mehrere Leistungsbereiche die Kostenerstattung wählen möchten. Wir beraten Sie dazu dann auch gerne ausführlich!