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HaushaltshilfeDies ist ein EXTRA der BAHN-BKK, das über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht.

Wir lassen Sie nicht alleine

Sie sind als „haushaltsführende Person“ schwer erkrankt und können zum Beispiel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder eine Operation Ihren Haushalt  noch nicht wieder alleine versorgen? Auch sonst kann kein anderer den Haushalt führen? Kein Problem: Wenn eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorliegt, übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe für die Dauer von vier Wochen, wenn keine Pflegebedürftigkeit ab Grad 2 vorliegt. Liegt der Pflegegrad vor sind die notwendigen Hilfen bei der Haushaltsführung Leistungsbestandteil der Pflegeversicherung.

So sind Sie und Ihre Kinder gut versorgt

Zusätzlich zu der allgemeinen Haushaltsführung sind Kinder zu versorgen? Kein Problem – auch hier ist die BAHN-BKK für Sie da. Wir übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe,

  • für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Rehabilitationsmaßnahme
  • bei einer schweren Erkrankung (nach Krankenhausaufenthalt, nach Operationen) für die Dauer von 26 Wochen
  • bei Schwierigkeiten während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung für die Dauer der ärztlich bescheinigten Notwendigkeit.

Über diese gesetzlich geregelten Leistungen hinaus bieten wir Ihnen unser EXTRA:

  • Haushaltshilfe auch bei nicht so schweren Erkrankungen für die Dauer von vier Wochen
  • Haushaltshilfe während der stationären Versorgung in einem Hospiz für die Dauer von 26 Wochen.

Laut Gesetz darf das in Ihrem Haushalt lebende Kind nicht älter als zwölf Jahre sein. Auch hier gehen wir hier zu Ihren Gunsten noch weiter: Wir übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe bis zum 14. Geburtstag des jüngsten Kindes. Sie zahlen lediglich 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je Kalendertag, an dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen.