Zusätzlich zu der allgemeinen Haushaltsführung sind Kinder zu versorgen? Kein Problem – auch hier ist die BAHN-BKK für Sie da. Wir übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe,
- für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Rehabilitationsmaßnahme
- bei einer schweren Erkrankung (nach Krankenhausaufenthalt, nach Operationen) für die Dauer von 26 Wochen
- bei Schwierigkeiten während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung für die Dauer der ärztlich bescheinigten Notwendigkeit.
Über diese gesetzlich geregelten Leistungen hinaus bieten wir Ihnen unser EXTRA:
- Haushaltshilfe auch bei nicht so schweren Erkrankungen für die Dauer von vier Wochen
- Haushaltshilfe während der stationären Versorgung in einem Hospiz für die Dauer von 26 Wochen.
Laut Gesetz darf das in Ihrem Haushalt lebende Kind nicht älter als zwölf Jahre sein. Auch hier gehen wir hier zu Ihren Gunsten noch weiter: Wir übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe bis zum 14. Geburtstag des jüngsten Kindes. Sie zahlen lediglich 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je Kalendertag, an dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen.