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Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung sind nicht immer in der Lage, ihren Alltag eigenverantwortlich zu bewerkstelligen. Dazu gehören beispielsweise auch das Vereinbaren und Wahrnehmen von Arztterminen. Bei der Soziotherapie erhält der Versicherte Unterstützung bei der Koordinierung von verordneten Leistungen. Er wird angeleitet und motiviert, die verordneten Leistungen auch in Anspruch zu nehmen.
Die Soziotherapie wird vom Arzt verordnet, wenn dadurch Klinikaufenthalte vermieden, verkürzt oder ersetzt werden. Voraussetzungen sind eine positive Prognose bzw. Therapiefähigkeit.
Bei folgenden psychischen Erkrankungen kann der behandelnde Arzt eine Soziotherapie verordnen:
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben pro Kalendertag eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, zu leisten.
Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.