Für Hörhilfen haben wir einen Vertrag abgeschlossen Die Festbeträge gelten ab 01.01.2016.
Mit der Verordnung des Arztes gehen Sie zu einem Hörgeräteakustiker, dieser passt das Hörgerät an.
Erwachsene: Kostenübernahme in Höhe der Festbeträge nach vorliegendem Hörgerätevertrag in Höhe von 718,50 € zzgl. Reparaturpauschale von 125,00 € ; bei beidohriger Versorgung Festbetrag in Höhe 1.284,00 € und Reparaturpauschale von 180,00 €.
Erwachsene: Kostenübernahme bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit Festbetrag in Höhe 873,50 € und Reparaturpauschale von 160,00 €; bei beidohriger Versorgung Festbetrag in Höhe 1.579,00 € und Reparaturpauschale von 350,00 €.
Kinder: Kostenübernahme in voller Höhe bis 10. Lbj. 1.370,00 € ab 11. Lbj. bis 18. Lbj. von 1.100,00 € und Reparaturpauschale von 160,00 €.
Die Kosten werden auch für Batterien bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr übernommen.
Bei einer Reparatur können Sie sich direkt an den Leistungserbringer (Akustiker) wenden.