Mann im Rollstuhl mit Kindern auf Spielplatz

Hilfsmittel

Einen Großteil der Kosten übernimmt die BAHN-BKK

Benötigen Sie nach einer ärztlichen Verordnung ein Hilfsmittel, wie zum Beispiel Prothesen oder ein Inhalationsgerät, übernimmt die BAHN-BKK die meisten Kosten. Sie zahlen lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.

Über Zuzahlungen, Festbeträge und Hilfsmittelanbieter

Für Hilfsmittel leisten Sie eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent - mindestens 5 Euro, maximal aber 10 Euro. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, wie z.B. Inkontinenzhilfen, richtet sich die Zuzahlung nach dem Monatsbedarf, aber auch hier zahlen Sie maximal 10 Euro pro Monat.
 
Ist für ein Hilfsmittel ein Festbetrag festgesetzt, dann übernimmt die BAHN-BKK die Kosten bis zu dieser Grenze. 

Was sind Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung?

Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen. Zu ihnen gehören

  • Prothesen (auch Perücken), orthopädische und andere Hilfsmittel (z.B. Rollstühle)
  • Sehhilfen
  • Hörhilfen
  • sächliche Mittel oder technische Produkte, die dazu dienen, Arzneimittel oder andere Therapeutika, die zur inneren Anwendung bestimmt sind, in den Körper zu bringen (z.B. Spritzen, Inhalationsgeräte und ähnliche Applikationshilfen)
  • Änderungen, Instandsetzungen und Ersatzbeschaffungen von Hilfsmitteln sowie
  • die Ausbildung in ihrem Gebrauch.

Was versteht man unter Festbeträgen für Hilfsmittel?

Für verschiedene Hilfsmittelbereiche wurden einheitliche Festbeträge festgesetzt. Bei den Festbeträgen handelt es sich um Höchstpreise. Hierzu zählen folgende Produkte:

  • Einlagen
  • Hörhilfen
  • Inkontinenzhilfen
  • Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
  • Sehhilfen
  • Stomaartikel


Mit dem Festbetrag sind sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Abgabe der Produkte sowie der Nachbetreuung, Nacharbeiten usw. entstehen, inklusive der Mehrwertsteuer, abgegolten.

Für Hörhilfen, Stomaartikel und Einlagen regelt die BAHN-BKK die Festbeträge über eigene Verträge.

Welche Regelung gilt für Brillen und Kontaktlinsen?

Brillengläser werden für Versicherte unter 18 Jahren bis zu einem Festbetrag von uns übernommen.
Für die Brillenversorgung ab Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es seit 11. April 2017 eine Erweiterung der Ausnahmeindikation.

Bei medizinischer Notwendigkeit beteiligt sich die BAHN-BKK mit einem Zuschuss an Brillengläser
- für Sehhilfen mit einer Beeinträchtigung der Sehschärfe auf beiden Augen
  von unter 30 Prozent
- mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mindestens 6 Dioptrien oder
- bei einer Hornhautverkrümmung ab mindestens 4 Dioptrien
bei einem Fernkorrekturausgleich an den Kosten.
 
Es gibt aber noch weitere Indikationen, z. B. Augenverletzungen oder Augenerkrankungen. Auch hier übernehmen wir die Kosten für therapeutische Sehhilfen und – wenn medizinisch notwendig – auch für Kontaktlinsen.
 
Wichtig zu wissen:
Voraussetzung ist, dass der Augenarzt die Sehhilfe verordnet hat. Das Brillengestell darf auch weiterhin nicht bezuschusst werden.

Kontaktlinsen dürfen alle gesetzlichen Krankenkassen nur noch für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie stark sehbehinderten Erwachsenen bezuschussen. Es gelten dafür bundesweit einheitliche Festbeträge.

Welche Regelung gilt für Perücken?

Wenn Ihr Hautarzt einen krankhaften Haarausfall diagnostiziert oder Ihnen während bzw. nach einer Chemotherapie die Haare ausfallen, bezuschusst die BAHN-BKK eine Perücke.

Entscheiden Sie sich für eine Kunsthaarperücke, erhalten Sie einen Zuschuss von 350 Euro im Halbjahr. Bei Echthaarperücken haben Sie die Wahl: Entweder entscheiden Sie sich für einen Zuschuss der BAHN-BKK von 650 Euro alle 12 Monate oder für einen Zuschuss von 1.300 Euro alle 24 Monate.

Welche Regelung gilt für Hörhilfen?

Für Hörhilfen haben wir einen Vertrag abgeschlossen Die Festbeträge gelten ab 01.01.2016.
 
Mit der Verordnung des Arztes gehen Sie zu einem Hörgeräteakustiker, dieser passt das Hörgerät an.

Erwachsene: Kostenübernahme in Höhe der Festbeträge nach vorliegendem Hörgerätevertrag in Höhe von 718,50 € zzgl. Reparaturpauschale von 125,00 € ; bei beidohriger Versorgung Festbetrag in Höhe 1.284,00 € und Reparaturpauschale von 180,00 €.

Erwachsene: Kostenübernahme bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit Festbetrag in Höhe 873,50 € und Reparaturpauschale von 160,00 €; bei beidohriger Versorgung Festbetrag in Höhe 1.579,00 € und Reparaturpauschale von 350,00 €.

Kinder: Kostenübernahme in voller Höhe bis 10. Lbj. 1.370,00 € ab 11. Lbj. bis 18. Lbj. von 1.100,00 € und Reparaturpauschale von 160,00 €.
Die Kosten werden auch für Batterien bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr übernommen.

Bei einer Reparatur können Sie sich direkt an den Leistungserbringer (Akustiker) wenden.

Wie finde ich einen passenden Hilfsmittelanbieter in meiner Nähe?

Hat Ihr Arzt Ihnen ein Hilfsmittel, wie zum Beispiel eine Prothese oder ein Inhalationsgerät verordnet? Sofern das Hilfsmittel von einem Vertragspartner der BAHN-BKK geliefert wird, übernimmt die BAHN-BKK die meisten Kosten. Für Sie fallen dann lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen an.
 
Bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter in Ihrer Nähe sind wir Ihnen gerne behilflich.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Dies ist ein EXTRA der BAHN-BKK, das über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht.

Zusatzversicherungen der DEVK

Unsere Kooperationspartnerin bietet Ihnen attraktive Krankenzusatzversicherungen an. Als BAHN-BKK-Kunde erhalten Sie diese zu günstigen Konditionen und sparen zusätzlich bei Sehhilfen.

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