Mann mit Gipsbein

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Das sollten Sie wissen

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht zur Arbeit gehen können, erhalten Sie vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung). Wir erklären Ihnen, wie die verschiedenen Blätter einzureichen sind und welche Fristen Sie dabei beachten müssen.

So verfahren Sie mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht zur Arbeit gehen können, erhalten Sie vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung). Diese dient als Nachweis Ihrer Krankheitszeiten. In der Regel haben Sie ab Beginn Ihrer Erkrankung sechs Wochen lang Anspruch auf die Fortzahlung Ihres Arbeitsentgeltes durch Ihren Arbeitgeber. Haben Sie diesen Anspruch nicht, erhalten Sie Krankengeld von der BAHN-BKK.
 
Ihr behandelnder Arzt stellt die AU-Bescheinigung in vierfacher Ausfertigung aus:
Blatt 1: Ausfertigung für die Krankenkasse
Blatt 2: Ausfertigung für den Arbeitgeber oder bei Arbeitslosigkeit für die Agentur für Arbeit
Blatt 3: Ausfertigung für Ihre Unterlagen
Blatt 4: Ausfertigung zum Verbleib beim Arzt
 
Beim Abgeben der AU-Bescheinigung müssen Sie bestimmte Fristen beachten:

  • Sind Sie länger als drei Tage arbeitsunfähig, muss das Blatt 2 spätestens am darauffolgenden Tag bei Ihrem Arbeitgeber vorliegen. Allerdings kann er die AU-Bescheinigung auch früher fordern. Dieser Teil enthält keine Diagnose.
  • Die Originalbescheinigung (Blatt 1) zur Vorlage bei der Krankenkasse schicken Sie uns bitte so schnell wie möglich zu – sie muss jedoch innerhalb einer Woche nach deren Ausstellung bei uns vorliegen.

 
Diese Frist ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wenn Sie Ihre AU-Bescheinigung nicht rechtzeitig bei der Krankenkasse einreichen droht Ihnen daher Krankengeldverlust.
 
Unser Tipp: Kennen Sie die schon die BAHN-BKK App? Damit können Sie ganz einfach die AU-Bescheinigung mit Ihrem Smartphone abfotografieren und an uns schicken. Damit sparen Sie sich den Weg zur Post. Probieren Sie es aus.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.