Drei Arbeiter auf einer schwimmenden Konstruktionsplattform.

Entsendung

Unterwegs im Auftrag des Arbeitgebers

Mit der zunehmenden Globalisierung setzen auch deutsche Unternehmen ihre Arbeitnehmer immer häufiger für eine begrenzte Zeit im Ausland ein (= Entsendung). Sind Sie betroffen? Oder wagen selbst den Schritt und nehmen eine Beschäftigung bei einem ausländischen Arbeitgeber auf?

Versicherungsschutz und Leistungsspektrum für Arbeitnehmer

Wir informieren Sie über den Krankenversicherungsschutz und die Inanspruchnahme von Leistungen während Ihres beruflichen Auslandsaufenthalts.

Damit Ihr Versicherungsschutz während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt ungehindert verläuft, berät Sie unser Auslandsexperte gerne. 

Entsendung

Wie bin ich während meiner Entsendung versichert?
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber für eine im Voraus zeitlich begrenzte Beschäftigung ins Ausland entsandt werden, bleibt Ihre Mitgliedschaft bei der BAHN-BKK in der Regel bestehen. Auch für mitversicherte Familienangehörige ändert sich nichts.
 
Woher weiß ich, ob ich weiterhin bei der BAHN-BKK versichert bleiben kann?
Ob die Voraussetzungen für das Fortbestehen der Mitgliedschaft vorliegen, prüfen wir gerne für Sie. Bitte holen Sie die Angaben über die Art und Dauer der Auslandsbeschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber ein und lassen sie uns zukommen. Endet Ihre Mitgliedschaft  aufgrund der Auslandsbeschäftigung, beraten wir Sie selbstverständlich zu Ihrem weiteren Krankenversicherungsschutz.

Leistungen über Arbeitgeber

Wenn Sie während Ihres beruflichen Auslandsaufenthaltes erkranken, zahlt Ihr Arbeitgeber für die Leistungen, die Sie in Deutschland erhalten hätten. Wir erstatten Ihrem Arbeitgeber den verauslagten Betrag bis zur Höhe der im Inland erstattungsfähigen Kosten.
 
Viele Arbeitgeber schließen zusätzlich private Auslandskrankenversicherungen für ihre Arbeitnehmer ab. Bitte fragen Sie Ihren Arbeitgeber wie er vorgeht.

Sachleistungsprinzip

Wie rechne ich Sachleistungen im Ausland ab?
In den EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Schweiz und Serbien erhalten Sie Sachleistungen über Ihre Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC). In Bosnien-Herzegowina, der Türkei und Tunesien hingegen legen Sie einen Auslandskrankenschein vor, den wir Ihnen gerne ausstellen. 

Was sollte ich grundsätzlich beachten?
Die Sachleistungen richten sich nach dem Leistungskatalog des jeweiligen Aufenthaltsstaates.

Setzen Sie Ihre EHIC oder Ihren Auslandskrankenschein ein, um Sachleistungen zu bekommen, besteht gegenüber Ihrem Arbeitgeber daneben kein zusätzlicher Anspruch. Das bedeutet, Sie können nur eine Leistungsart auswählen. In der Regel ist es für Sie vorteilhafter, Leistungen über Ihren Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen.

Merkblätter zum Versicherungsschutz im Ausland

Aktuelle Merkblätter mit Informationen zur ärztlichen Behandlung im Ausland, Medikamenten und Kostenerstattung stellt der GKV-Spitzenverband auf seiner Website bereit.

Dies ist ein EXTRA der BAHN-BKK, das über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht.

InfoMedicus

Aus über 50 Ländern erreichen Sie InfoMedicus, die Gesundheitshotline der BAHN-BKK, kostenfrei aus dem Festnetz. InfoMedicus bietet Ihnen vor und während Ihrer Reise viele nützliche Informationen und Services.

mehr lesen