Bei einer Beschäftigung im Ausland kann es vorkommen, dass eine Pflichtmitgliedschaft bei der BAHN-BKK endet. Auch eine freiwillige Versicherung kann anlässlich der Auslandsbeschäftigung gekündigt werden, wenn ein ausreichender anderweitiger Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird (z. B. eine private Auslandskrankenversicherung).
Sie haben dann die Möglichkeit, eine Anwartschaftsversicherung bei der BAHN-BKK abzuschließen.
Die Anwartschaftsversicherung ist eine freiwillige Mitgliedschaft zu einem niedrigen Beitrag. Sie ist möglich für Zeiten, in denen der Leistungsanspruch ruht (z. B. während eines beruflich bedingten Auslandsaufenthalts).