Vater der von seinem Sohn freudig begrüßt wird.

Anwartschaftsversicherung

Für die Zeit nach Ihrem Auslandsaufenthalt

Bei einer Beschäftigung im Ausland kann es vorkommen, dass eine Pflichtmitgliedschaft bei der BAHN-BKK endet. Auch eine freiwillige  Versicherung kann anlässlich der Auslandsbeschäftigung gekündigt werden, wenn ein ausreichender anderweitiger Krankenversicherungsschutz  nachgewiesen wird (z. B. eine private Auslandskrankenversicherung).

Sie haben dann die Möglichkeit, eine Anwartschaftsversicherung bei der BAHN-BKK abzuschließen.

Die Anwartschaftsversicherung ist eine freiwillige Mitgliedschaft zu einem niedrigen Beitrag. Sie ist möglich für Zeiten, in denen der Leistungsanspruch ruht (z. B. während eines beruflich bedingten Auslandsaufenthalts).

Was sind die Vorteile der Anwartschaftsversicherung?

  • Durch eine Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich die Möglichkeit, nach Ihrem Auslandsaufenthalt in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren und vom vollen Leistungsumfang (inklusive Krankengeld) der gesetzlichen Krankenversicherung zu profitieren.
  • Die Zeiten, in denen Ihre Anwartschaftsversicherung besteht, zählen zu den sogenannten Vorversicherungszeiten. Diese spielen z. B. eine Rolle, wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung benötigen oder wenn Sie in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden möchten.

Was kostet die Anwartschaftsversicherung?

Die Anwartschaftsversicherung setzt sich aus einem monatlichen Beitrag für die Kranken- und die Pflegeversicherung zusammen:

  • Beitrag zur Krankenversicherung: 48,72 Euro/Monat
  • Beitrag zur Pflegeversicherung: 7,76 Euro/Monat
  • Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose: 8,53 Euro/Monat

Wann ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung auch ohne Anwartschaftsversicherung möglich?

  • Wenn Sie in Deutschland wieder versicherungspflichtig werden, können Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Im Falle einer Auffangpflichtversicherung haben Sie jedoch keinen Anspruch auf Krankengeld.
  • Sie können eine freiwillige Versicherung bei der BAHN-BKK abschließen, wenn Sie innerhalb von 2 Monaten nach Rückkehr aus dem Ausland eine versicherungsfreie Beschäftigung aufgenommen haben. Das bedeutet, Ihr Jahresarbeitsentgelt überschreitet 57.600 Euro. Für den Beitritt zur freiwilligen Versicherung haben Sie 3 Monaten nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland Zeit.

Damit Ihr Versicherungsschutz während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt ungehindert verläuft, berät Sie unser Auslandsexperte gerne.