So erhalten Sie Ihre Erstattung

Bitte drucken Sie den für Sie zutreffenden Antrag aus. Die erste Seite können Sie selbst ausfüllen, die zweite Seite legen Sie bitte Ihrem Apotheker bzw. Ihrer Apothekerin vor. Anschließend schicken Sie uns den ausgefüllten Antrag mit den entsprechenden Belegen an die jeweilige Regionalgeschäftsstelle.

Je nachdem, in welchem Bundesland Sie wohnen, ist eine andere Regionalgeschäftsstelle für Sie zuständig.


Für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist die Regionalgeschäftsstelle Nord-Ost zuständig.

Für Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Hamburg ist die Regionalgeschäftstelle Nord-West zuständig.

Für Rheinland-Pfalz, das Saarland, Hessen und Thüringen ist die Regionalgeschäftsstelle Mitte-West zuständig.

Für Sachsen und Sachsen-Anhalt ist die Regionalgeschäftsstelle Mitte-Ost zuständig.

Für Bayern und Baden-Württemberg ist die Regionalgeschäftsstelle Süd zuständig.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.