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Als innovativer Arbeitgeber bieten wir Ihnen eine Vielzahl interessanter Rahmenbedingungen, mit der Sie Ihre persönliche Work-Life-Balance gestalten können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können im Gleitzeitverfahren ihre individuelle Arbeitszeit zwischen 6:30 Uhr und 20 Uhr selbstständig einteilen, sofern die Ansprechzeiten gewährleistet sind.
Die BAHN-BKK ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – soweit es die Tätigkeit und die betrieblichen Belange zulassen – eine Teilzeitbeschäftigung.
Nach dem Pflegezeitgesetz haben Angestellte bei akut auftretender Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von bis zu zehn Tagen. Die BAHN-BKK zahlt in einer solchen Situation das Entgelt für bis zu sieben Tage weiter.
Die BAHN-BKK hat für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Anwartschaftsversicherung für die Pflegestufe III abgeschlossen. Das Portfolio umfasst unter anderem Tagegelder im Leistungsfall und Pflegeassistenzleistungen.
Nach Ablauf der Probezeit haben alle BAHN-BKK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Alternativ kann die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter eine arbeitgeberfinanzierte Leistung zur betrieblichen Altersvorsorge beantragen.
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Deshalb profitieren Sie als Arbeitnehmer von unserer Stärke: dem betrieblichen Gesundheitsmanagement.