Im Rahmen der Hebammenrufbereitschaft ist die Hebamme bzw. das Hebammenteam mit einer Kassenzulassung in der Regel von der 38. bis zur 42. Schwangerschaftswoche zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch an Wochenenden und Feiertagen, für Sie telefonisch erreichbar. Die Hebamme steht Ihnen in dieser Phase in vollem Umfang zur Verfügung.
Ist die Rufbereitschaft der Hebamme eingeschränkt, beispielsweise durch eine andere Geburt, organisiert sie eine Vertretung.
Wir erstatten Ihnen die Kosten bis zu 250 Euro. Dieser Betrag deckt alle erforderlichen Rufbereitschaftseinsätze der Hebamme ab. Sie möchten die Hebammenrufbereitschaft in Anspruch nehmen? Dann senden Sie uns bitte die Originalrechnung der Hebamme zu und nennen uns Ihre Kontodaten.