Vogelnest in Kinderschuh, drei junge Vögelchen die den Schnabel aufhalten und erwachsener Vogel der am Rand des Nests sitzt.

Mutterschaftsgeld / Elterngeld / Kindergeld

Finanzielle Unterstützung für Eltern

Ein neues Familienmitglied bedeutet große Freude. Aber auch finanzielle Hürden, z.B. für immer materielle Aufwendungen. Gleichzeitig bringt die Geburt eines Kindes auch den Verzicht auf das  bisherige Einkommen. Insbesondere in den ersten Lebensjahren wird die Elternzeit gewählt, um das Kind selbst zu betreuen. Damit Sie während dieser Zeit finanziell abgesichert sind, unterstützt der Staat Sie auf vielfache Weise.

Nutzen Sie die Mittel, die Ihnen zustehen

Sind Sie Mutter, bei der BAHN-BKK versichert und haben bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld? Oder wird Ihnen wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt? Dann haben Sie einen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld. Im Anschluss an den Mutterschutz steht Ihnen Elterngeld zu, sofern Sie eine Elternzeit beantragt haben. Anspruch auf Elterngeld hat derjenige, der das Kind zu Hause betreut und erzieht, also Mutter oder Vater. Elterngeldempfänger dürfen in dieser Zeit keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.
 
Das Kindergeld erhalten Sie grundsätzlich von der Familienkasse beim Arbeitsamt. Gleiches gilt für Empfänger von Sozialleistungen sowie für alle sonstigen Personen, die keine Arbeitnehmer sind (z.B. Selbstständige).

Mutterschaftsgeld

Sie erhalten das Mutterschaftsgeld für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten erhöht sich die Schutzfrist sogar auf insgesamt 18 Wochen.

Als Mutterschaftsgeld wird das durchschnittliche kalendertägliche Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt - höchstens jedoch 13 Euro pro Tag. Solange Ihr Arbeitsverhältnis weiter besteht, zahlt Ihr Arbeitgeber  einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bis in Höhe Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens.

Wird Ihr Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder Schutzfrist zulässig aufgelöst, zahlen wir Ihnen den Arbeitgeberzuschuss weiter.

Was muss ich beim Antrag auf Mutterschaftsgeld beachten?
Bitten Sie Ihren Arzt um eine ausgefüllte Bescheinigung. Sie ist die Grundlage für Ihren Antrag auf Mutterschaftsgeld. Bitte achten Sie darauf, dass der mutmaßliche Tag der Entbindung angegeben ist.

Elterngeld

Das Elterngeld beträgt – auch für nicht erwerbstätige Elternteile – mindestens 300 Euro monatlich. Es ersetzt das entgangene Nettoeinkommen bis zu 67 Prozent und richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Elterngeldempfängers während der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Der Höchstbetrag liegt bei 1.800 Euro.

Ist das Nettoeinkommen geringer als 1.000 Euro, wird die Substitutionsrate von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent heraufgesetzt. Im Einzelnen: für je 2 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Substitutionsrate um 0,1 Prozent. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro.
 
Der Bezug des Elterngelds beginnt mit dem Tag der Geburt und endet mit Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes. Ein Elternteil kann den Bezug allerdings nur zwölf Monate in Anspruch nehmen. Das Elterngeld kann auch zur Hälfte gezahlt werden, so dass sich der Bezugszeitraum verdoppelt. Das heißt, Sie erhalten statt 14 Monate lang maximal 1.800 Euro, 28 Monate lang 900 Euro.
 
Reichen Sie Ihren Antrag auf Elterngeld bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle schriftlich ein. Diese Stellen sind je nach Bundesland in der Regel den Jugendämtern oder Versorgungsämtern zugeordnet.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Nicht vergessen: