Das Elterngeld beträgt – auch für nicht erwerbstätige Elternteile – mindestens 300 Euro monatlich. Es ersetzt das entgangene Nettoeinkommen bis zu 67 Prozent und richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Elterngeldempfängers während der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Der Höchstbetrag liegt bei 1.800 Euro.
Ist das Nettoeinkommen geringer als 1.000 Euro, wird die Substitutionsrate von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent heraufgesetzt. Im Einzelnen: für je 2 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Substitutionsrate um 0,1 Prozent. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro.
Der Bezug des Elterngelds beginnt mit dem Tag der Geburt und endet mit Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes. Ein Elternteil kann den Bezug allerdings nur zwölf Monate in Anspruch nehmen. Das Elterngeld kann auch zur Hälfte gezahlt werden, so dass sich der Bezugszeitraum verdoppelt. Das heißt, Sie erhalten statt 14 Monate lang maximal 1.800 Euro, 28 Monate lang 900 Euro.
Reichen Sie Ihren Antrag auf Elterngeld bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle schriftlich ein. Diese Stellen sind je nach Bundesland in der Regel den Jugendämtern oder Versorgungsämtern zugeordnet.