Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die
- gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen
- körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht kompensieren können
- und die deshalb auf Dauer - voraussichtlich für mindestens sechs Monate - der Hilfe anderer bedürfen.
Um Leistungen der BAHN-BKK Pflegekasse zu erhalten, ist ein Antrag zu stellen. Daraufhin prüft der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit und stellt den Pflegegrad fest. Grundlage sind dabei die in sechs festgelegten Modulen pflegefachlich genannten Kriterien.