Pflegebedürftige, die ihre Pflege selbst sicherstellen, müssen sich einmal halbjährlich - bei Pflegegrad 4 oder 5 einmal vierteljährlich - durch einen Pflegedienst beraten lassen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Liegt der Pflegegrad 1 vor, kann pro Halbjahr ebenfalls ein Beratungseinsatz abgerufen werden. Dieser Beratungseinsatz ist freiwillig und kostenfrei.