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Pflegehilfsmittel

Unterstützung durch Pflegeversicherung und Krankenkasse

Zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zählen auch Pflegehilfsmittel. Das sind Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege oder zur Linderung von Beschwerden beitragen oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

Welche Unterscheidungen gibt es?

Technische Pflegehilfsmittel

z.B. Pflegebett, Lagerungshilfen oder ein Notrufsystem

Verbrauchsprodukte

z.B. Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen

Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse besteht. Wenn Rollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet werden, übernimmt die BAHN-BKK als Krankenkasse die Kosten.
 
Die Kosten für Verbrauchsprodukte werden bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet.

Hilfsmittelempfehlungen im Pflegegutachten

Werden im Pflegegutachten Hilfsmittel für Sie empfohlen, sorgen wir dafür, dass Sie diese schnell und unbürokratisch erhalten.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Wohnungsanpassungen

Sie möchten Ihr Wohnumfeld an Ihre individuellen Belange anpassen? Beantragen Sie einen Zuschuss bei der Pflegekasse.

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Dies ist ein EXTRA der BAHN-BKK, das über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht.

HausServiceRuf

Sie möchten sich auch im Alter oder bei Krankheit in Ihrem Alltag sicher fühlen? Wir unterstützen Sie dabei mit einem Hausnotrufgerät.

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