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Vollstationäre Pflege

Finanzielle Unterstützung für die Unterbringung im Heim

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen. Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 vollstationäre Pflege, zahlt die BAHN-BKK Pflegekasse einen Zuschuss von 125 Euro monatlich.

Leistungen der Pflegekasse in den Pflegegraden 2 bis 5

Entsprechend des Pflegegrades zahlt die Pflegekasse einen pauschalen Leistungsbetrag direkt an das Pflegeheim. Diese Leistung ist für den Pflegeaufwand, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung im Heim bestimmt.

Wie hoch sind die Monats-Pauschalen der vollstationären Versorgung?

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Monats-Pauschale
2
770 Euro
3
1.262 Euro
4
1.775 Euro
5
2.005 Euro

Darüber hinaus zahlt die Pflegekasse Vergütungszuschläge für zusätzliche Betreuung und Aktivierung, wenn die Einrichtung hierfür besondere Angebote bereitstellt.

Welche Kosten müssen Sie selbst tragen?

Für jede stationäre Pflegeeinrichtung werden für die nicht durch die Pflegekasse gedeckten Kosten sogenannte Einrichtungseinheitliche Eigenanteile (EEE) ermittelt. Diese sind für jeden Pflegegrad gleich hoch, so dass Sie künftig bei einem steigenden Pflegegrad keine höheren Eigenleistungen mehr zu befürchten haben.

Neben diesem einheitlichen Eigenanteil müssen Sie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen selbst übernehmen.

Vollstationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe

In anerkannten vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe zahlt die BAHN-BKK Pflegekasse 10 Prozent des Heimentgeltes, höchstens 266 Euro. Die Leistungen zahlt die BAHN-BKK Pflegekasse direkt an die Einrichtung. Voraussetzung: Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor.