In einer akut aufgetretenen Pflegesituation haben Beschäftigte das Recht, sich bis zu 10 Arbeitstage freistellen zu lassen, um eine bedarfsgerechte Pflege für einen nahen Angehörigen zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Dieses Recht gilt gegenüber allen Arbeitgebern unabhängig von der Größe des Unternehmens.