Corbis RF 42-19755782

Vorsorgevollmacht

Mehr Selbstbestimmung

Mit der Vorsorgevollmacht soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Damit wird Ihr Recht auf Selbstbestimmung gestärkt.
 
Sie können mit einer Vorsorgevollmacht einer oder mehreren Personen für bestimmte Lebensbereiche Vollmacht zum Handeln erteilen. Die Vollmacht können Sie vom Eintreten bestimmter Ereignisse (z.B. Bewusstlosigkeit oder länger andauernde Krankheit) abhängig machen. Außerdem können Sie frei wählen, welche Lebensbereiche Sie erfassen wollen (z.B. Bankgeschäfte, Wohnungsangelegenheiten, Unterbringung in einem Heim) und welche Person für welchen Lebensbereich zuständig sein soll.

Wählen Sie Ihre Vertrauensperson

Sprechen Sie mit den Ihnen nahestehenden Personen und fragen Sie sie, ob sie die Aufgabe übernehmen wollen und sich ihr gewachsen fühlen. Beschreiben Sie genau, ob diese Personen einzeln oder nur gemeinsam handeln können.

Die Wahl der Bevollmächtigten

Wählen Sie als Bevollmächtigte nur absolut vertrauenswürdige Personen aus. Denn der Bevollmächtigte oder die Bevollmächtigten werden eigenverantwortlich tätig und grundsätzlich nicht durch das Gericht überwacht.

Die Form der Vollmacht

Die Vollmacht muss schriftlich erfolgen und gut lesbar sein. Mindestens erforderlich ist ein eigenhändig unterschriebenes und mit Datum und Ort versehenes Dokument. Noch besser wäre es, wenn Sie den Text handschriftlich verfassen, da dies ein weiteres Indiz dafür sein kann, dass die niedergelegten Regelungen tatsächlich Ihrem Willen entsprechen und Sie die Erklärungen in vollem Bewusstsein abgegeben haben.
 
Banken, Sparkassen und Behörden erkennen eine Vollmacht oft nur dann an, wenn ein offizieller Vordruck ausgefüllt wurde. Erkundigen Sie sich dort unbedingt. Vollmachten, die Grundbesitz oder bestimmte Erbangelegenheiten betreffen, müssen von einem Notar beurkundet werden, ebenso einige Vollmachten, die Ihren beruflichen Bereich betreffen.
 
Experten raten generell zu einer notariellen Beratung und Beurkundung, damit Ihre Wünsche richtig wiedergegeben werden und um jeglichen Zweifel an der Wirksamkeit der Urkunde auszuschließen. Finanztest, Stiftung Warentest schreibt: „Lassen Sie sich bei Ihrer Vorsorgevollmacht am besten von einem Notar helfen. Hat er das Dokument beurkundet, werden später keine Zweifel an der Gültigkeit aufkommen. Die Kosten für den Notar richten sich nach der Höhe Ihres Vermögens und liegen in der Regel zwischen 50 und 150 Euro.“

Aufbewahrung der Vollmacht

Handlungsfähig ist Ihr Bevollmächtigter nur, wenn er den Originaltext der Vollmacht vorzeigen kann. Daher müssen Sie die Vollmacht so aufbewahren, dass sie im Ernstfall schnell zur Hand ist. Dies können Sie sicherstellen, indem Sie

  • dem oder den Bevollmächtigten die Urkunde im Original aushändigen und bestimmen, dass die Vollmacht nur im Ernstfall gebraucht werden darf,
  • bei notarieller Beurkundung ein Exemplar beim Notar hinterlegen,
  • den Originaltext auch bei einer anderen Vertrauensperson zu treuen Händen hinterlegen und diese Person verpflichten, sie im Bedarfsfall an Ihre Bevollmächtigten zu übergeben,
  • ein kombiniertes Dokument (Verbindung von Vorsorgevollmacht für medizinische Angelegenheiten mit der Betreuungsverfügung) auch beim zuständigen Vormundschaftsgericht hinterlegen,
  • dafür sorgen, dass Ihre Angehörigen und sonstige wichtige Personen von der Existenz der Vollmacht Kenntnis haben und auch wissen, wo der Originaltext aufbewahrt ist.

Auf jeden Fall müssen Sie ein Exemplar für sich behalten, um den Inhalt immer wieder aktualisieren zu können. Wenn Sie die Vollmacht widerrufen wollen, müssen Sie auf jeden Fall das Original wieder an sich nehmen, wenn Sie es dem Bevollmächtigten oder einer anderen Person ausgehändigt haben.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Kombination Ihrer Dokumente

Es kann sehr sinnvoll sein, die verschiedenen Verfügungen und Vollmachten miteinander zu kombinieren. Treffen Sie die Festlegungen, die Ihnen wichtig sind. Und damit im Bedarfsfall alle Dokumente greifbar sind: Registrieren Sie sich beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

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