Mit der Betreuungsverfügung können Sie dem Vormundschaftsgericht Hinweise geben, wen es als Ihren Betreuer einsetzen soll und welche Wünsche Sie an die Ausübung der Betreuung haben, z. B. ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird. Genauso können Sie bestimmen, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Die Betreuung wird gerichtlich angeordnet, wenn und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen eingetreten sind.
Die Betreuungsverfügung steht Ihnen somit neben der Vorsorgevollmacht als zusätzliches Instrument der Selbstbestimmung zur Verfügung, wenn Sie aus verschiedenen denkbaren Gründen keine Vorsorgevollmacht erstellen möchten, z.B. weil es keinen geeigneten Bevollmächtigten gibt.