Patientenverfügung

Für den schlimmsten Fall vorsorgen

Von einer Patientenverfügung spricht man, wenn Sie eine Verfügung über die klinische Behandlung oder Pflege im Fall einer Schwersterkrankung abgeben. Mit dieser Verfügung können Sie z.B. bestimmen, ob und unter welchen Umständen Sie lebensverlängernde Maßnahmen wünschen und wann Sie diese ablehnen.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Kombination Ihrer Dokumente

Es kann sehr sinnvoll sein, die verschiedenen Verfügungen und Vollmachten miteinander zu kombinieren. Treffen Sie alle Festlegungen, die Ihnen wichtig sind.

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Zentrales Vorsorgeregister

Damit im Bedarfsfall alle Dokumente greifbar sind: Registrieren Sie sich beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

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