Seit dem 1. Januar 2005 gelten für Zahnersatz, also Kronen, Brücken oder Prothesen, sogenannte „befundorientierte Festzuschüsse". Das heißt, benötigen Sie Zahnersatz, erstellt Ihr Zahnarzt zunächst einen Befund. Für diesen zahlt die BAHN-BKK dann einen festen Zuschuss. Dieser ist bei allen Krankenkassen gleich und wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss für jeden Befund festgelegt.
Ein Beispiel:
Einen zerstörten Backenzahn versorgt man üblicherweise mit einer Vollgusskrone aus Metall. Entscheiden Sie sich für diese Regelversorgung, rechnet der Zahnarzt den Festzuschuss direkt mit uns ab. Wählen Sie eine andere Form des Zahnersatzes, etwa ein Implantat, zahlen wir den Festzuschuss für die Regelversorgung und Sie übernehmen die durch das aufwendigere Material zusätzlich anfallenden Kosten. In dieser Situation zahlen Sie zunächst die Gesamtrechnung an den Zahnarzt. Dann stellen Sie bei der BAHN-BKK einen Antrag auf Erstattung des Festzuschusses und wir überweisen auf Ihr Konto.