Mann mit gebrochenem Bein liegt auf der Couch.

Einkommensabsicherung bei Krankheit

Beugen Sie finanziellen Risiken vor

Als Selbstständiger tragen Sie ein finanzielles Risiko, wenn Ihnen krankheitsbedingt Ihr Einkommen für längere Zeit wegfällt. 
 
Deshalb besteht die Möglichkeit, mit dem Beitragssatz von 16,0 Prozent nicht nur den umfassenden Krankenversicherungsschutz der BAHN-BKK zu erhalten, sondern zusätzlich einen möglichen Einkommensausfall abzusichern.

Wählen Sie den passenden Schutz für Ihre Situation

 
Ohne Anspruch auf Krankengeld
15,4 Prozent*
Mit Anspruch auf Krankengeld
16,0 Prozent*

*inklusive kassenindividuellem, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

15,4 Prozent - Der Krankenversicherungsschutz der BAHN-BKK

Für 15,4 Prozent erhalten Sie den umfassenden Krankenversicherungsschutz der BAHN-BKK. Im Krankheitsfall steht Ihnen das komplette Leistungsspektrum zur Verfügung. Damit Sie nach Möglichkeit aber gesund und fit bleiben, unterstützen wir Sie darüber hinaus mit zahlreichen Angeboten, wie Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen und Gesundheitskursen.

16,0 Prozent - Versicherungsschutz mit Anspruch auf Krankengeld

Als Selbstständiger tragen Sie ein finanzielles Risiko, wenn Ihnen krankheitsbedingt Ihr Einkommen für längere Zeit wegfällt.
 
Mit dem Beitragssatz von 16,0 Prozent, erhalten Sie nicht nur den umfassenden Krankenversicherungsschutz der BAHN-BKK, sondern sichern zusätzlich Ihren Einkommensausfall ab: Vom 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit an erhalten Sie Krankengeld von der BAHN-BKK. Dieses beträgt 70 % Ihres Arbeitseinkommens (maßgeblich ist der Gewinn Ihrer selbstständigen Tätigkeit).

Bei negativem oder nicht nachgewiesenem Einkommen können wir Ihnen kein Krankengeld zahlen. Das gleiche gilt, wenn Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit weiter Arbeitseinkommen erzielen.

Wichtig zu wissen:
Wenn Sie den Beitragssatz von 16,0 Prozent mit Anspruch auf Krankengeld wählen, ist Ihre Entscheidung für mindestens 3 Jahre ver­bind­lich.
 
Das Krankengeld zählt im Übrigen nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Es wird also nicht für die Berechnung Ihres Beitrages herangezogen.

Welchen Beitragssatz soll ich wählen?

Diese Entscheidung ist Ihnen selbstverständlich freigestellt. Anhand eines einfachen Rechenbeispiels zeigen wir Ihnen die Unterschiede der beiden Beitragssätze:
 
Sie haben ein monatliches Arbeitseinkommen von 3.000 Euro, verfügen weder über sonstige Einnahmen (z.B. Mieteinnahmen) noch erhalten Sie einen Gründerzuschuss von der Agentur für Arbeit. Sie haben das 23. Lebensjahr vollendet und Kinder.

Monatlich zahlen Sie diese Beiträge:

ohne Krankengeldmit Krankengeld
Krankenversicherung
462,00 Euro
480,00 Euro
Pflegeversicherung
70,50 Euro
70,50 Euro
Gesamt
516,00 Euro
534,00 Euro
  • Für einen monatlich 18 Euro höheren Beitrag sichern Sie sich das Krankengeld ab.
  • Das tägliche Krankengeld beträgt 70,00 Euro (70 % von 3.000 Euro).
  • Einbehalten werden Ihre täglichen Beiträge zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,82 Euro.

Daraus ergibt sich ein täglicher Auszahlbetrag von 69,18 Euro und monatlich 2.075,40 Euro (ein voller Monat wird mit 30 Tagen berücksichtigt).

Zusätzlicher Schutz mit dem Wahltarif Krankengeld Premium

Ihr monatlicher Gewinn liegt über 4.525 Euro und Sie möchten im Krankheitsfall größere finanzielle Einbußen vermeiden? 
 
Das gesetzliche Krankengeld beträgt maximal 105,58 Euro pro Tag. Mit dem Wahltarif Krankengeld Premium der BAHN-BKK haben Sie die Möglichkeit, das gesetzliche Krankengeld bis zu 70 % Ihres durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitseinkommens „aufzustocken“. Voraussetzung ist, dass Sie den Beitragssatz von 16,0 Prozent mit Anspruch auf Krankengeld gewählt haben.

Wie kann ich den Tarif wählen?

Sie können den Wahltarif Krankengeld Premium zu jedem Monatsbeginn wählen. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig, Risikozuschläge gibt es bei der BAHN-BKK nicht. Nehmen Sie dazu einfach das persönliche Beratungsangebot der BAHN-BKK wahr.

Wie lange bin ich an meine Wahl gebunden?

Wie bei jedem Wahltarif schreibt der Gesetzgeber eine Bindungsfrist von drei Jahren vor. Sie können den Tarif bis spätestens drei Monate vor Ende der Bindungsfrist schriftlich kündigen. In besonderen Situationen wie Privatinsolvenz oder Hilfebedürftigkeit ist eine vorzeitig Kündigung möglich.

Was sollte ich noch zum Wahltarif Krankengeld Premium wissen?

Auch während Sie Krankentagegeld beziehen, sind die Prämien für den Wahltarif weiter zu zahlen; teilweise fallen auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Je nach Höhe Ihres Einkommens kann deshalb die ideale Höhe Ihres Krankentagegelds sehr unterschiedlich sein.

Welche Prämien zahle ich als Selbstständiger, unständig oder kurzzeitig Beschäftigter?

Sie können das Krankengeld Premium in 10 Euro-Schritten bis maximal 50 Euro frei wählen.

 
 
 
 
 
Monatliche Prämie
10 Euro
20 Euro
30 Euro
40 Euro
50 Euro
Kalendertägliches Krankengeld
10 Euro
20 Euro
30 Euro
40 Euro
50 Euro

Bitte beachten Sie:
Sie erhalten das Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Welche Prämien zahle ich als Künstler oder Publizist?

 
 
 
 
 
 
 
 
 
Monatliche Prämie
5 Euro
10 Euro
15 Euro
20 Euro
25 Euro
30 Euro
35 Euro
40 Euro
45 Euro
Kalendertägliches Krankengeld
10 Euro
20 Euro
30 Euro
40 Euro
50 Euro
60 Euro
70 Euro
80 Euro
90 Euro

Sie erhalten das Krankentagegeld vom 15. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Ab dem 43. Tag erhalten Sie gesetzliches Krankengeld.