Als Selbstständiger tragen Sie ein finanzielles Risiko, wenn Ihnen krankheitsbedingt Ihr Einkommen für längere Zeit wegfällt.
Mit dem Beitragssatz von 16,0 Prozent, erhalten Sie nicht nur den umfassenden Krankenversicherungsschutz der BAHN-BKK, sondern sichern zusätzlich Ihren Einkommensausfall ab: Vom 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit an erhalten Sie Krankengeld von der BAHN-BKK. Dieses beträgt 70 % Ihres Arbeitseinkommens (maßgeblich ist der Gewinn Ihrer selbstständigen Tätigkeit).
Bei negativem oder nicht nachgewiesenem Einkommen können wir Ihnen kein Krankengeld zahlen. Das gleiche gilt, wenn Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit weiter Arbeitseinkommen erzielen.