Fotografin lacht während sie sich Bilder auf ihrer Kamera anschaut.

Wichtig zu wissen

Häufige Fragen zur freiwilligen Versicherung

Für Selbstständige stellen sich Fragen wie: Soll ich mich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen? Bin ich überhaupt hauptberuflich selbstständig tätig und habe somit Anspruch auf die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse? Und welche meiner Einnahmen sind beitragspflichtig – werden also für die Beitragsberechnung herangezogen? Wir schaffen Klarheit!

Was Sie zur freiwilligen Versicherung wissen sollten

Verschaffen Sie sich einen Überblick. Detailfragen beantworten wie Ihnen gerne an der kostenfreien Servicenummer.

Welche Vorteile hat die freiwillige Mitgliedschaft bei der BAHN-BKK?

  • Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung berechnen wir Ihren Beitrag in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen. Verringert sich Ihr Einkommen, zahlen Sie auch niedrigere Beiträge.
  • Die private Krankenversicherung kann aufgrund Ihres Gesundheitszustands einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen. Bei der BAHN-BKK gibt es das nicht.
  • Anders als bei der privaten Krankenversicherung gibt es bei der BAHN-BKK keine Wartezeiten bis Sie bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen können.
  • Ihre Beiträge geben wir ausschließlich für Leistungen und Verwaltung aus. Die Mitbestimmung der Versicherten über Beiträge, Leistungen und Geschäftsführung ist über den Verwaltungsrat gegeben.
  • Als freiwillig Versicherter steht Ihnen das gesamte Leistungsportfolio der BAHN-BKK mit über 80 EXTRAS zu Verfügung.

Bin ich hauptberuflich selbstständig?

Sie sind hauptberuflich selbstständig,

  • wenn Sie den größeren Teil Ihres Einkommens aus der selbständigen Tätigkeit beziehen. Also, wenn die selbstständige Tätigkeit Ihre einzige Einnahmequelle ist oder andere Einnahmen deutlich übersteigt.
  • wenn Sie die selbstständige Tätigkeit an mindestens 20 Stunden in der Woche ausüben. Dabei ist neben dem reinen Zeitaufwand für die eigentliche Ausübung der selbstständigen Tätigkeit auch der zeitliche Umfang für eventuell erforderliche Vor- und Nacharbeiten zu berücksichtigen.
  • wenn die regelmäßigen Öffnungszeiten Ihres Betriebes mindestens 20 Stunden pro Woche betragen.

Ein weiteres Indiz für eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit kann auch die Anmeldung eines Gewerbes sein.

Welche meiner Einnahmen sind beitragspflichtig?

  • Der Gewinn aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit
  • Der Gründerzuschuss, nicht jedoch die 300-Euro-Pauschale für die soziale Sicherung
  • Der Zahlbetrag der gesetzlichen Rente, Betriebsrenten, Renten aus privater Lebensversicherung und Pensionen
  • Das laufende Gehalt inklusive anteiliger Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Die Beamtenbezüge
  • Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Die Erträge aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden
  • Die Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten sowie Sozialhilfe
  • Die Einnahmen des Ehegatten, wenn dieser nicht gesetzlich krankenversichert ist.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.