Sie sind hauptberuflich selbstständig,
- wenn Sie den größeren Teil Ihres Einkommens aus der selbständigen Tätigkeit beziehen. Also, wenn die selbstständige Tätigkeit Ihre einzige Einnahmequelle ist oder andere Einnahmen deutlich übersteigt.
- wenn Sie die selbstständige Tätigkeit an mindestens 20 Stunden in der Woche ausüben. Dabei ist neben dem reinen Zeitaufwand für die eigentliche Ausübung der selbstständigen Tätigkeit auch der zeitliche Umfang für eventuell erforderliche Vor- und Nacharbeiten zu berücksichtigen.
- wenn die regelmäßigen Öffnungszeiten Ihres Betriebes mindestens 20 Stunden pro Woche betragen.
Ein weiteres Indiz für eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit kann auch die Anmeldung eines Gewerbes sein.