Auf der eGK ist das Foto des Karteninhabers aufgedruckt. Dieses dient dazu, Verwechslungen zu vermeiden und den Missbrauch der Karte (z. B. bei Verlust oder Diebstahl) zu Lasten der Versichertengemeinschaft zu reduzieren.
Nur Kinder unter 15 Jahren und Personen, die an der Erstellung des Fotos nicht mitwirken können (z. B. Schwerpflegebedürftige) bekommen eine eGK ohne Foto ausgestellt.