Mann mit gebrochenem Bein liegt auf der Couch.

Krankengeld

Auch bei Krankheit gut abgesichert

Sie sind arbeitsunfähig erkrankt und Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen keine Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung mehr? Dann prüft die BAHN-BKK Ihren Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie Anspruch auf Krankengeld haben, zahlt Ihnen die BAHN-BKK bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Lohn- oder Gehaltszahlung in der Regel das Krankengeld.

Allgemeine Informationen

Die Höhe des Krankengelds liegt bei 70 Prozent des letzten regelmäßigen Bruttoeinkommens, höchstens jedoch bei 90 Prozent Ihres letzten Nettoeinkommens.

Haben Sie in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Beiträge aus Einmalzahlungen gezahlt? Dann erhöht sich Ihr Krankengeld auf maximal 100 Prozent des letzten Arbeitsnettoentgelts.

Krankengeld ist keine Dauerleistung. Für dieselbe Krankheit kann Ihnen die BAHN-BKK das Krankengeld für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren zahlen. Für Arbeitslose und Arbeitslosenhilfebezieher gelten andere Berechnungsgrundlagen.

Sie sind arbeitslos und erhalten Arbeitslosengeld I?

Ihr Krankengeld wird dann in der gleichen Höhe gezahlt wie Ihr Arbeitslosengeld.

Sie sind arbeitslos und erhalten Arbeitslosengeld II?

Dann haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie erhalten weiterhin Ihr Arbeitslosengeld II.

Sie sind selbstständig, unständig oder kurzzeitig beschäftigt, Künstler oder Publizist?

Mit einer freiwilligen Versicherung können Sie sich ebenfalls mit dem gesetzlichen Krankengeld absichern.

Sie wollen während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine Reise ins Ausland machen?

Dann benötigen Sie die Zustimmung der BAHN-BKK. Ohne diese Zustimmung kann kein Krankengeld gezahlt werden.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Krankengeld bei Pflege eines erkrankten Kindes

Wenn Sie wegen der Pflege und Betreuung Ihres kranken Kindes nicht zur Arbeit gehen können, zahlt die BAHN-BKK für bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr – bei Alleinerziehenden für bis zu 20 Arbeitstage – Krankengeld für jedes Kind. Bei mehreren Kindern erhalten Sie Krankengeld für maximal 25 Arbeitstage je Kalenderjahr – Alleinerziehende für maximal 50 Arbeitstage.

Ihr Kind muss gesetzlich familienversichert und unter 12 Jahre alt sein. Voraussetzung ist, dass Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Ihrem Arbeitgeber haben und es darf niemand anderes im Haushalt leben, der die Betreuung übernehmen kann.

Für behinderte Kinder, die auf Hilfe angewiesen sind, besteht keine Altersgrenze. Die Behinderung muss jedoch während der gesetzlichen Familienversicherung eingetreten sein. Für Kinder, die nach ärztlichem Zeugnis schwerstkrank sind, kann Krankengeld für unbegrenzte Zeit gezahlt werden. Dieser verlängerte Anspruch besteht nur für einen Elternteil.