Da prinzipiell jeder einmal auf diese Hilfe angewiesen sein kann, wurde schon bei der Einführung der Pflegeversicherung eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Krankenversicherten festgelegt. Das bedeutet: Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, und jeder privat Krankenversicherte muss eine private Pflegeversicherung abschließen.
Wann und wie viele Leistungen ein Pflegebedürftiger aus der Versicherung bekommt, hängt von Grad und Dauer der Hilfebedürftigkeit ab.
Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber prinzipiell je zur Hälfte entrichten. Aktuell beträgt der Beitragssatz 2,55 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Mitglieder, die keine Kinder haben, zahlen ab dem 23. Geburtstag einen Zuschlag von 0,25 Prozent.